Waadt: Frist bis zum 1. Januar 2033 für die Sanierung Ihrer Elektroheizung

Live: Fall eines Hausbesitzers in Pompaples – Waadt – 24. März 2026

Die Anfrage: VITO Energies wird von einem Eigentümer kontaktiert, der drei mit Elektroheizkörpern beheizte Wohnungen sowie ein Einzelhandelsgeschäft vermietet. Die vier Objekte verbrauchen zusammen fast 100’000 kWh/Jahr. Der Eigentümer möchte zunächst seine Stromrechnung durch die Installation von Solarmodulen senken. Das geplante lokale Fernwärmeprojekt soll in der Nähe des Standorts unseres Kunden entstehen.

Das Projekt: Bevor VITO Energies einfache Ausschreibungen für „Solaranlagen“ durchführt, wird das Unternehmen eine umfassende Energieanalyse der Immobilie vornehmen, um zu überprüfen, ob der Wunsch des Eigentümers nach der Installation von Solarmodulen sinnvoll ist und sich in eine langfristige Strategie zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks sowie zur Rentabilität von Energieinvestitionen einfügt. VITO wird eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen und zukünftigen Situation des Gebäudes vornehmen, basierend auf den Ergebnissen beispielsweise der Energieeffizienzanalysen, die mithilfe einer Wärmebildkamera durchgeführt werden. Zudem muss eine Überprüfung im Hinblick auf den Entwicklungsplan für die lokale Fernwärmeversorgung erfolgen. Es wird ein Plan mit Investitionsprioritäten erstellt.

Nächster Schritt: Ende April wird anhand der Analysen entschieden, ob der Eigentümer tatsächlich mit der Installation einer Solaranlage beginnen soll.

Fortsetzung folgt…

Link zur Website des Kantons Waadt mit Informationen zur Gesetzgebung im Bereich der Sanierung von Elektroheizungen

 

Auszug aus der Website des Kantons Waadt:

VORRICHTUNG ZUR REINIGUNG IHRER ELEKTROHEIZUNG

Die Frist für die Sanierung von Elektroheizungen ist auf den 1. Januar 2033 festgelegt.

Beispiel für eine zentrale Elektroheizung

Eigentümer von Gebäuden, die mit einer zentralen Elektroheizung (mit Wärmeverteilungsnetz) ausgestattet sind, müssen diese durch eine Anlage ersetzen, die vorrangig mit erneuerbaren Energien betrieben wird (Wärmepumpen, Holzheizkessel, Anschluss an ein Fernwärmenetz usw.).

Beispiel für eine dezentrale Elektroheizung

Eigentümer von Gebäuden mit dezentraler Elektroheizung (ohne Fernwärmenetz) haben drei Möglichkeiten, ihren Sanierungsverpflichtungen nachzukommen:

  • es vollständig durch ein anderes System zu ersetzen, das vorrangig mit erneuerbaren Energien betrieben wird
  • oder das Gebäude sanieren, um die Energieeffizienz der Gebäudehülle zu verbessern und sie auf das Niveau der Energieeffizienzklassen A, B oder C des kantonalen Gebäudeenergieausweises (CECB) zu bringen
  • oder 25 % des Stromverbrauchs der Heizung durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ausgleichen, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage, sofern das Gebäude bereits gut gedämmt ist und mindestens die Klasse D des kantonalen Gebäudeenergieausweises (CECB) aufweist

Eine Verlängerung der Sanierungsfristen ist möglich, wenn der Energieverbrauch des Gebäudes als gering oder mittel eingestuft wird:

  • Die Sanierungsfrist kann um maximal 5 Jahre verlängert werden, wenn der Stromverbrauch des Gebäudes im Durchschnitt liegt (Klassen D oder E des kantonalen Gebäudeenergieausweises, Abschnitt: Gesamtenergieeffizienz)
  • Für die Sanierungsmassnahme kann auf Antrag und nach einer alle drei Jahre stattfindenden Neubewertung eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern der Stromverbrauch des Gebäudes gering ist (Klassen A, B, C des kantonalen Gebäudeenergieausweises, Abschnitt: Gesamtenergieeffizienz).
Schema_Dezentrale_Elektroheizung

VITO New Energies Solutions AG