Verordnung über die Sanierung von Elektroheizungen und Elektroboilern
Am1. Januar 2025 tritt die Verordnung zur Sanierung von Elektroheizungen und -boilern in Kraft (DACCE, RSV 730.051). Diese Verordnung beendet die Nutzung solcher Anlagen und legt den 1. Januar 2033 als Frist für deren Ersatz fest. Diese Regelung wird es ermöglichen, rasch Stromeinsparungen zu erzielen und die Widerstandsfähigkeit des Waadtländer Stromnetzes zu erhöhen, insbesondere während der Wintermonate. Rund 22’000 Wohnungen sind vom Austausch ihrer Elektroheizungen betroffen. Um diesen Übergang zu erleichtern, sind Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer vorgesehen. Weitere Informationen unter
https://www.vd.ch/environnement/energie/legislation/chauffages-et-chauffe-eaux-electriques
Hier finden Sie alles, was der Kanton Waadt tun kann, um Sie bei der Finanzierung Ihrer Energiewende zu unterstützen:
Austausch einer Öl-, Gas- oder Elektro-Zentralheizung
- M-02 Einbau einer Holzheizung mit Tagesvorratsbehälter (Scheitholz und Pellets)
- M-03 Automatische Holzheizungsanlage, Nennleistung≤ 70 kW
- IP-04 Automatische Holzheizungsanlage, Heizleistung >70 kW
- S-03 Austausch einer Holzheizung, Nennleistung > 70 kW
- M-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe≤ 70 kW
- IP-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe >70 kW
- M-06 Erd-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe≤ 70 kW
- IP-06 Erd-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe >70 kW
- M-07 Anschluss an ein Heizungsnetz≤ 70 kW
- IP-07 Anschluss an ein Heizungsnetz > 70 kW
- M-08 Installation von thermischen Solarkollektoren≤ 70 kW
- IP-08 Installation von thermischen Solarkollektoren >70 kW
- IP-19 Austausch einer dezentralen Elektro- oder fossilen Heizung
- M-09 Lüftungsanlagen in Wohngebäuden
Projekte für Fernwärmenetze (CAD)
Energieeffizienz Ihrer Anlagen?